Hier gibt es Infos zur Fahrtkostenerstattung für Dienstfahrten zum Religionsunterricht. Unten befinden sich im Downloadbereich, je nach Berufsgruppe, die amtlichen Hinweise und Formulare aus dem Landeskirchenamt.
Fahrtkosten können nicht rückwirkend zum vorhergehenden Kalenderjahr erstattet werden. Deshalb bitte Anträge auf Fahrtkostenerstattung über das Schulreferat jeweils spätetestens bis zum 19.12. des Jahres und zum Schuljahresende einreichen.
Elektronisches Fahrtenbuch
Bei erstattungsfähigen Einsätzen an mehreren Schulen muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Damit der Übertrag aus dem Fahrtenbuch in das amtliche Formular der ELKB möglichst einfach erfolgen kann, befindet sich unten im Downloadbereich das "Elektronische Fahrtenbuch" als Exel-Datei. Wie man diese benutzt ist in der ebenfalls herunterladbaren Datei "Benutzerhinweise Elektronisches Fahrtenbuch" nachlesbar.