Fahrtkostenerstattung

Fahrtkostenabrechnungen zum RU müssen ausschließlich auf digitalem Weg eingereicht werden. Die bisherigen Formulare dürfen nicht mehr verwendet werden.
Die Online-Formulare „Fahrtkostenauslagenerstattung RU“ stehen unter den folgenden Links im Intranet zur Verfügung:

Für Religionspädagogen*innen, Katecheten*innen, Diakone*innen, Pfarrer*innen im Schuldienst:
Antrag auf Fahrtauslagenerstattung für Religionspädagog*innen, Katechet*innen und Pfarrer*innen im …

Für Pfarrer*innen und Vikare*innen im Gemeindedienst:
Antrag auf Fahrtauslagenerstattung für Pfarrer*innen und Vikare*innen im Gemeindedienst | ELKB Intr…

Es wird um Abrechnung der Fahrtkosten pro Schuljahr je zum Schuljahresende und zum Ende des Kalenderjahres gebeten. In einer Abrechnung darf nur ein Zeitraum liegen, der innerhalb eines Kalenderjahres liegt. Somit dürfen z.B. die Monate Dezember 2026 und Januar 2027 nicht zusammen abgerechnet werden.

Nähere Informationen zur Fahrtkostenerstattung finden Sie folgenden Dateien zum Download: